Früherkennung und Impfungen
- Die Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen werden von den Pflegefachfrauen und den Ärzten in den Schulen durchgeführt. Die Eltern werden systematisch über den Besuch der Pflegefachfrau informiert, ohne vorherige Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters wird keine Impfung durchgeführt.
- Zwei ärztliche Gesundheits-Check-ups werden empfohlen, einer zu Beginn und einer am Ende der Schulpflicht; sie werden beim Hausarzt durchgeführt. Bei einem speziellen Gesundheitsbedürfnis kann der Schularzt ausserdem eine zusätzliche Untersuchung durchführen.
- Wenn bei der Früherkennungsuntersuchung ein Problem festgestellt wird, werden die Eltern schriftlich oder telefonisch informiert.
Plan der Schulkontrollen und Impfungen
Schuljahr |
Gesundheitskontrolle mit den Eltern
| |
---|---|---|
1 Harmos
|
| |
3 Harmos |
| |
4 Harmos |
| |
6 Harmos |
| |
9 Harmos |
| |
10 Harmos |
|
Download : Impfungen der Schulgesundheit
HPV: Impfung gegen Papillomviren (HPV)
Alle Mädchen und Jungen der 9. HarmoS-Klassen an den öffentlichen und privaten Schulen, einschliesslich Förder- und Sonderschulen, können sich im Rahmen der Schulgesundheit gegen das Papillomvirus (HPV) impfen lassen.
Jugendliche bis 26 Jahre können sich bei ihrem Hausarzt oder im Zentralinstitut der Walliser Spitäler (ZIWS) nachimpfen lassen:
- Adresse: Spital Wallis (GNW), Av. du Grand-Champsec 86, 1951 Sitten
- Telefon: 027 603 47 00
Weitere Informationen zu Impfungen erteilt InfoVac.